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LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 293/13 B ER |
Zitiervorschläge
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14.08.2013 - L 15 AS 293/13 B ER (https://dejure.org/2013,103868)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 14. August 2013 - L 15 AS 293/13 B ER (https://dejure.org/2013,103868)
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Verfahrensgang
- SG Osnabrück, 27.06.2013 - S 33 AS 546/13
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 293/13 B ER
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2013 - L 15 AS 286/13
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 293/13
Soweit sich die Antragstellerin auf eine unzureichende Beratung des Antragsgegners hinsichtlich des Zusicherungserfordernisses beruft, war sie bereits von dem früher zuständigen Grundsicherungsträger (im Parallelverfahren L 15 AS 286/13 B ER vorgelegtes Schreiben des Jobcenters Landkreis Osnabrück vom 18. Oktober 2012) darüber belehrt worden, dass vor Unterzeichnung eines Mietvertrags Kostenzusagen hinsichtlich der Wohnungsbeschaffungskosten einzuholen sind.Solche kostengünstige Angebote sind auch dem Unterlagenkonvolut zu entnehmen, welches die Antragstellerin in dem Parallelverfahren L 15 AS 286/13 B ER selbst vorgelegt hat.
- BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R
Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur …
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 293/13
Nach dem gegenwärtigen Sach- und Streitstand sind keine Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass der Antragsgegner die Entscheidung über die Erteilung einer Zusicherung treuwidrig verzögert hat (vgl. hierzu Bundessozialgericht, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 14 AS 7/09 R - Rn. 13). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2011 - L 19 AS 796/11
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2013 - L 15 AS 293/13
Da die Verpflichtung zur Zahlung einer Mietkaution durch den Mietvertrag begründet wird, muss nach den vorstehenden Grundsätzen die Zusicherung hinsichtlich der Gewährung eines Mietkautionsdarlehens vor Abschluss des Mietvertrags erteilt worden sein (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. August 2011 - L 19 AS 796/11 B - Rn. 3).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2014 - L 15 AS 12/14 Da das Zusicherungserfordernis dazu dient, den Leistungsberechtigten vor der Eingehung schuldrechtlicher Verpflichtungen zu bewahren, die nicht durch entsprechende Leistungsansprüche nach dem SGB II gedeckt sind, muss die Zusicherung vor dem Zeitpunkt erfolgen, zu dem die durch § 22 Abs. 6 SGB II ersetzbaren Kosten in rechtlich relevanter Weise begründet werden (vgl. Luik, in: Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Randnr. 2007; Beschluss des erkennenden Senats vom 14. August 2013 - L 15 AS 293/13 B ER).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.08.2013 - L 15 AS 286/13 Auch insoweit hat die Antragstellerin den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt (beim Senat unter dem Az. L 15 AS 293/13 B ER anhängiges Beschwerdeverfahren).